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Modelle von Fahrzeugen die nicht mehr in der vorhandenen Form gefertigt werden, dürfen nicht mehr als Neuwagen verkauft werden. Dies legte das Oberlandesgericht Koblenz nun fest. Das Gericht behandelte auch die Tageszulassungen, denn auch hier gilt das Urteil, jedoch darf der Käufer davon ausgehen, dass das Fahrzeug nicht älter als zwölf Monate sei, denn nur dann gilt es als fabrikneu. (Az.: 6U 574/08)
Eine Käuferin klagte, da sie im Februar 2006 einen Neuwagen mit Tageszulassung kaufte und sich herausstellte, dass das Fahrzeug im Februar 2004 hergestellt wurde. Das verkaufte Modell wurde schon längst nicht mehr in der vorhandenen Form gefertigt. Die Dame klagte daraufhin auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das OLG Koblenz befand die Klage als berechtigt, da es sich angeblich um einen Neuwagen handeln sollte. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Fahrzeug rechtlich gesehen nicht mehr fabrikneu war, da es nicht mehr so hergestellt wurde. Das Urteil ist unabhängig vom Herstellungsdatum zu sehen.
Ein Neuwagen kann einem schon auf dem ersten Blick gefallen. Dennoch sollte man nicht vergessen, den Wagen auf einer Probefahrt zu testen.
Im Gegensatz zum Gebrauchtwagen kann man bei einem Neuwagen davon ausgehen, dass er technisch völlig in Ordnung ist. Mögliche Defekte sind bei diesem Modell nicht zu erwarten. Um eine zweite Meinung gleich vor dem Kauf zu bekommen, ist es manchmal besser, eine Vertrauensperson oder einen Fachmann mit auf die Fahrt zu nehmen. Dieser beurteilt jedoch nicht den technischen Zustand des Autos, sondern gibt lediglich eine subjektive Meinung vom Fahrgefühl und von der Ausstattung ab. Bevor man in den teuren Wagen steigt, muss jedoch erst einmal die Haftung geklärt werden. Normalerweise besitzen die Autos der Händler einen kompletten Schutz über eine Vollkaskoversicherung. Diese springt in dem Fall ein, wenn dem Auto auf der Probefahrt etwas passiert und ein Schaden entsteht. Der Probefahrer ist von diesem Schaden meist befreit. Allerdings kann es passieren, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr zahlt und deswegen den Fahrer belasten will. Der Händler kann dann mögliche Kosten auch auf den Fahrer umlenken.
Viele Autohändler haben erkannt, dass die Probefahrt bei Neuwagen sehr wichtig ist. Sie dient als Verkaufsstrategie, um den Wagen besser kennenzulernen. Niemand kauft ein Modell, dass man vorher nicht gefahren hat. Mit der Probefahrt bekommt man ein erstes Gefühl für das Auto und kann sich besser vorstellen, mehrere Fahrten damit zu unternehmen. Man lernt die Technik kennen, kann die Qualität des Sitzes spüren und selbstverständlich auch einen Blick in den Kofferraum werfen. Zudem bekommt man auch ein Gefühl dafür, welchem Blick man aus dem Auto auf die Straße hat. Verläuft eine Probefahrt positiv, so hat der Händler eine gute Chance, das Auto auch zu verkaufen. Die meisten Probefahrer testen das Auto, um es zu einem späteren Zeitpunkt auch zu kaufen. Oftmals gibt es auch Angebote von kostenlosen Probefahrten bei den Autohäusern. Ist man sich noch nicht über die Automarke oder das Modell einig, sollte man die Chance nutzen und mehrere Neuwagen kennenlernen.
Informatives und Tipps zum Autokauf eines EU-Import Fahrzeugs (EU Neuwagen)
Trotz Umsatzsteuererhöhung ist der Kauf eines EU Neuwagen noch immer sehr beliebt. Mittlerweile stammen ca. 30% der zugelassenen deutschen Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland. Diese EU-Wagen werden meist als EU-Neufahrzeuge importiert. Zum Teil kann man sie auch EU-Jahreswagen oder EU-Gebrauchtwagen erwerben. Wenn wir von EU-Neuwagen reden, fallen oftmals auch die Synonyme: EU Import, EU-Importe, Reimport oder Reimporte, EU-Fahrzeug oder EU Fahrzeuge und EU-Auto bzw. EU-Autos. Wir möchten Ihnen auf unserer Webseite Informationen und einen Überblick zum Kauf eines EU-Fahrzeugs bieten.
Es gibt trotz aller Popularität noch immer Autokäufer, die glauben, der EU Neuwagen Import oder Fahrzeug-Reimport sei irgendwo in einer gesetzlichen Grauzone angesiedelt. Evtl. trägt hier auch die Bezeichnung Grau-Import, die vom deutschen Autohandel verbreitet wurde um der Fahrzeugbeschaffung im EU-Ausland einen möglichst unseriösen Anstrich zu verleihen, ihren Teil dazu bei.
Fakt ist jedoch, dass EU-Autos oder Reimporte eine kluge und mittlerweile etablierte und akzeptierte Antwort auf die festgefahrene Preispolitik im Inland sind.
Durch den VW-Käfer wurde der weltweite Handel mit Import-Fahrzeugen ausgelöst. VW erzielte in den 50ger Jahren erste große Erfolge mit seinem Export in die USA. Nachdem die Japaner in die Automobilindustrie einstiegen und damit in den 70iger und 80ger Jahren Ihre ersten, großen Erfolge feierten, etablierte sich der weltweitet Fahrzeug-Import endgültig.
Die globale Automobilindustrie begann frühzeitig die Preise ihrer Fahrzeuge an das Einkommensniveau der einzelnen Länder anzupassen. Dies führte dazu, dass bspw. viele Fahrzeuge in Groß-Britannien mehr Geld kosten, als bspw. in den südeuropäischen Ländern, in denen die gleichen Autos relativ preisgünstig zu haben sind. Die Kfz-Hersteller bauten an vielen Standorten Fabriken um die oftmals hohen Transportkosten und Einfuhr-Zölle der betreffenden Länder zu umgehen.
Natürlich dauerte es nicht lange bis die ersten Autohändler, das oftmals hohe Preisgefälle erkannten und mit dem Reimport der exportierten Fahrzeuge begannen. So entstand ein Handel, der den Automobilkonzernen ein Dorn im Auge war und den sie mit allen Mitteln verhindern wollten. Diese Versuche wurden jedoch von der Europäischen Union verboten, um den freien Handel innerhalb der EU nicht zu behindern.
Jeder Bürger darf sein Auto überall in der EU kaufen und die lokalen Preisvorteile nutzen!
Die unterschiedliche Besteuerung der Neuwagen in den einzelnen EU-Staaten führt zu deutlichen Unterschieden bei den Nettopreisen, so erhebt bspw. Dänemark eine Luxussteuer von bis zu 180% pro Auto.
Die dänischen Endverbraucher zahlen also zusätzlich zur Mehrwertsteuer die sogenannte Luxussteuer. Das führt dazu, dass nahezu alle privat in Dänemark zugelassenen Mittelklassewagen mindestens doppelt so teuer wie bei uns sind.
Dies wiederum führt dazu, dass viele Automobil-Hersteller die Fahrzeug-Preise vor Steuern im umkämpften Mittelklasse-Segment auf ein Minimum reduziert haben, um am dänischen Markt präsent zu sein.
Werden diese Fahrzeuge nun nach Deutschland importiert bzw. re-importiert, profitiert der Kunde in Deutschland nun von diesen steuerlichen Unterschieden bzw. von den unterschiedlichen Händlerabgabepreisen im europäischen Ausland.
Das EU-Recht besagt, dass ein in der Europäischen Union erworbenes Auto nur am Ort der Zulassung steuerpflichtig ist. D.h. die hohen Steuern für in Dänemark gekaufte Autos werden nur fällig, wenn die Fahrzeuge auch in Dänemark zugelassen werden.
Da natürlich kein Deutscher die erhebliche Luxussteuer in Dänemark zahlen mag, braucht der Kfz-Käufer auf den unversteuerten, günstigen, dänischen EK in Deutschland lediglich noch die deutsche Mehrwertsteuer zuzahlen.
Bürgern anderer Staaten ist es also möglich, diese Wagen zum Nettopreis zu kaufen und im eigenen Land zu versteuern. Da die Nettopreise zwischen den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich sind, lassen sich hier Einsparungen bis zu 30% realisieren.
Die Fahrzeuge werden grundsätzlich nur über autorisierte Vertragshändler an Endkunden vertrieben.
Die Vertragshändler können auch an ausländische Endkunden weiterverkaufen (aufgrund des geltenden EU-Rechtes war es nicht möglich, dass die Automobil-Hersteller diese Möglichkeit verhinderten).
Die Stückzahl der ausgelieferten Fahrzeuge wird pro Land limitiert. D.h. die Zahl der ausgelieferten Neufahrzeuge wird so kalkuliert, dass der einheimische Fahrzeughändler gerade ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung hat um seine inländische (Stamm-) Kundschaft bedienen zu können.
Sind EU Fahrzeuge eigentlich qualitativ schlechter? Nein, keine Sorge. Die Kfz-Hersteller haben für die Produktion ihrer Kraftfahrzeuge weltweit die gleichen hohen Qualitätsstandards, es ist dabei uninteressant wo das Fahrzeug verkauft wird.
Die Gerüchte die besagen, dass EU-Importe grundsätzlich schlechter verarbeitet sind als die für den deutschen Markt produzierten Kraftfahrzeuge, sind vermutlich von deutschen Vertragshändlern in die Welt gesetzt worden um den wachsenden EU-Fahrzeug-Import in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen.
Ja. Teilweise gibt es Unterschiede in der Ausstattung, diese sind bedingt durch unterschiedliche Käuferwünsche oder bspw. klimatische Gegebenheiten.
Oftmals wird mehr Wert auf Komfort als auf Sicherheit gelegt, d.h. es fehlen evtl. die Seiten-Airbags, dafür gibt es eine bessere Stereo-Anlage.
Überprüfen Sie daher vor dem Kauf die serienmäßige Ausstattung genau.
EU-Neufahrzeuge haben die gleiche zweijährige bzw. teilweise 3 jährige Garantie (je nach Hersteller), genau wie Fahrzeuge die regulär in Deutschland gekauft werden. Die deutschen Vertragshändler sind verpflichtet Kundendienste und Reparaturen durchzuführen. Bei Garantiefällen macht es keinen Unterschied in welchem Staat der Europäischen Union oder bei welchem Händler Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Jedoch ist zu beachten dass die Garantie bereits mit Auslieferung des EU-Händlers an den Importeur beginnt und nicht erst beim Tag der Zulassung wie beim deutschen Neuwagen.
Ähnliches gilt für die Garantie von EU Jahreswagen. Diese haben eine Neuwagen-Garantie mit entsprechender Restlaufzeit. Meist kann man beim Händler jedoch auch eine Garantieverlängerung, die Neuwagen Anschlussgarantie beantragen.
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