Das EU-Recht besagt, dass ein in der Europäischen Union erworbenes Auto nur am Ort der Zulassung steuerpflichtig ist. D.h. die hohen Steuern für in Dänemark gekaufte Autos werden nur fällig, wenn die Fahrzeuge auch in Dänemark zugelassen werden.
Da natürlich kein Deutscher die erhebliche Luxussteuer in Dänemark zahlen mag, braucht der Kfz-Käufer auf den unversteuerten, günstigen, dänischen EK in Deutschland lediglich noch die deutsche Mehrwertsteuer zuzahlen.
Bürgern anderer Staaten ist es also möglich, diese Wagen zum Nettopreis zu kaufen und im eigenen Land zu versteuern. Da die Nettopreise zwischen den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich sind, lassen sich hier Einsparungen bis zu 30% realisieren.



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