

Die Fahrzeuge werden grundsätzlich nur über autorisierte Vertragshändler an Endkunden vertrieben.
Die Vertragshändler können auch an ausländische Endkunden weiterverkaufen (aufgrund des geltenden EU-Rechtes war es nicht möglich, dass die Automobil-Hersteller diese Möglichkeit verhinderten).
Die Stückzahl der ausgelieferten Fahrzeuge wird pro Land limitiert. D.h. die Zahl der ausgelieferten Neufahrzeuge wird so kalkuliert, dass der einheimische Fahrzeughändler gerade ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung hat um seine inländische (Stamm-) Kundschaft bedienen zu können.

